Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf von sieben Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Die Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande 1.  gemäß     Rn.     2010     des    ADR     (BGBl. Nr. 469/1978)

  1.   nach   Rn.   2010   des   ADR   betreffend   die Beförderung   von   tertiärem   Amylperoxy-2-Ethylhexanoat (BGBl. Nr. 132/1986)

  2.   nach Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung bestimmter organischer Peroxide (BGBl. Nr. 271/1986)

  3.   nach   Rn.   2010   des   ADR   betreffend   die Beförderung von Nitrozellulosepulver (BGBl. Nr. 636/1988)

  4.   nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure in unterschiedlichen Zusammensetzungen (BGBl. Nr. 418/1989)

  5.   nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure       in       Kombinationsverpackungen (Kunststoff)...

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