Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Fremdenverkehrsstatistik-Verordnung 1986 geändert wird

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91, in der Fassung BGBl. Nr. 448/1990 wird verordnet:

Die Fremdenverkehrsstatistik-Verordnung 1986, BGBl. Nr. 284, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 75/1992, wird wie folgt geändert:

§ 9 Abs. 1 lautet:

„§ 9. (1) In denjenigen Berichtsgemeinden, die die Erhebung unter Verwendung der Statistischen Meldeblätter gewählt haben, hat der Unterkunftgeber Statistische Meldeblätter aufzulegen, die in Form und Inhalt dem Muster der Anlagen 1 und 2 entsprechen müssen. Die zusammengehörigen Statistischen Meldeblätter für die Ankunft und für die Abreise haben jeweils dieselbe Numerierung wie das Gästeblatt nach dem Muster der Anlage B zum Meldegesetz 1991, BGBl. Nr. 9/1992, aufzuweisen und können dem Gästeblatt in der Form...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT