Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung einer Wortfolge in § 2 Abs. 1 sowie des § 2 Abs. 2 und des § 3 Abs. 1 und 2 des Fortpflanzungsmedizingesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

4. Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung einer Wortfolge in § 2 Abs. 1 sowie des § 2 Abs. 2 und des § 3 Abs. 1 und 2 des Fortpflanzungsmedizingesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85/1953, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. Dezember 2013, G 16/2013-16, G 44/2013-14, dem Bundeskanzler zugestellt am 21. Jänner 2014, zu Recht erkannt:

?1. Folgende Bestimmungen des Bundesgesetzes, mit dem Regelungen über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung getroffen werden (Fortpflanzungsmedizingesetz ? FMedG), BGBl. Nr. 275/1992, werden als verfassungswidrig aufgehoben:
1.1. in § 2 Abs. 1 in der Fassung BGBl. I Nr. 135/2009 die Wortfolge ?von Personen verschiedenen Geschlechts?,
1.2. § 2 Abs. 2 in der Fassung BGBl. I Nr. 135/2009,
1.3. § 3 Abs. 1 und 2 in der Stammfassung BGBl. Nr. 275/1992.
2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 in Kraft.
3. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.?

Faymann

BGBl. I Nr. 4/2014

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT