Kundmachung des Bundesministers für Finanzen vom 30. Jänner 1981 über die Anwendung der Zollbestimmungen des am 28. November 1980 in Brüssel unterzeichneten Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Republik Österreich einerseits und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits im Anschluß an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft

Auf Grund des § 23 Abs. 2 des EG-Abkommen-

Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1972,

in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 599/

1980 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht:

Die Zollbestimmungen des am 28. November 1980 in Brüssel unterzeichneten Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Republik Österreich einerseits und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl...

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