Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Zuordnung von Dienstgraden im Auslandseinsatz

Auf Grund des § 3 Abs. 5 des Auslandseinsatzgesetzes, BGBl. Nr. 233/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 523/1994, wird verordnet:

§ 1. (1) Die in der nachstehenden Tabelle angeführten Dienste von Wehrpflichtigen, die den Auslandseinsatzpräsenzdienst leisten, werden den folgenden Funktionen und diese den folgenden Dienstgraden zugeordnet:

(2) Die Zuordnung nach Abs. 1 gilt nicht für Wehrpflichtige, die zwar einen Dienst nach Abs. 1 ausüben, aber auf Grund ihrer wehrrechtlichen Stellung im Inland einen höheren als den der betreffenden Funktion zugeordneten Dienstgrad führen.

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. September...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT