Kundmachung des Präsidenten des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

41. Kundmachung des Präsidenten des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Gemäß § 41 Abs. 1 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/2002, wird verlautbart:

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

1. Abschnitt

Darstellung des Ist-Zustandes (Stichtag 1. Juli 2003) Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie Verwendungs- und Funktionsgruppen:

Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof

§ 1. Der Frauen- und Männeranteil in den Verwendungsgruppen A1 bis A7 stellt sich wie folgt dar:

Verwendungs- %-Anteil an %-Anteil an Gesamtbe-
gruppe Frauenanteil Gesamt- Männeranteil Gesamt- schäftigte
belegschaft belegschaft
A1 40 22,60 137 77,40 177
A2 22 37,29 37 62,71 59
A3 34 85,00 6 15,00 40
A4 16 94,12 1 5,88 17
A5 0 0,00 5 100,00 5
A6 0 0,00 1 100,00 1
A7 5 71,43 2 28,57 7
Gesamt 117 38,24 189 61,76 306

Darstellung der Frauenquote

§ 2. Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich, liegt insbesondere bei den Verwendungsgruppen A1 und A2 die Frauenquote unter 40 %. Gegenüber dem Frauenförderungsplan 2002/03 ist jedoch eine Steigerung in der Verwendungsgruppe A1 von 19,66 % auf 22,60 % und in der Verwendungsgruppe A2 von 35,29 % auf 37,29 % zu verzeichnen.

Verwendung im Prüfungsdienst

§ 3. Da die Kernaufgabe des Rechnungshofes die Prüfungstätigkeit bildet, wird im Folgenden der Anteil der Frauen im Prüfungsdienst gesondert dargestellt.

Von 306 im Rechnungshof beschäftigten Bediensteten sind 236 im Prüfungsdienst tätig; 62 Prüferinnen (26,27 %) stehen 174 Prüfern (73,73 %) gegenüber (Frauenförderungsplan 2002/03: 23,98 % bzw. 76,02 %).

Die nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung der Frauenquote im Prüfungsdienst, wobei insbesondere auf die stete Erhöhung des Frauenanteils und darauf hinzuweisen ist, dass sich die Frauenquote im Prüfungsdienst seit der Vorlage des Frauenförderungsplanes 1994/95 mehr als verdoppelt hat.

Frauenförde- %-Anteil %-Anteil Summe
rungsplan Prüferinnen an Summe Prüfer an Summe Prüfer/innen
Prüfer/innen Prüfer/innen
1994/95 28 11,48 216 88,52 244
1996/97 35 14,71 203 85,29 238
1998/99 46 19,01 196 80,99 242
2000/01 53 21,46 194 78,54 247
2002/03 59 23,98 187 76,02 246
2004/05 62 26,27 174 73,73 236

Von den 117 im Rechnungshof beschäftigten Frauen sind 52,99 % im Prüfungsdienst tätig, von den 189 im Rechnungshof beschäftigten Männern hingegen 92,06 % (Frauenförderungsplan 2002/03: 51,75 % bzw. 93,03 %).

Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils

§ 4. Die geschlechterspezifische Besetzung der Funktionen im Rechnungshof stellt sich wie folgt dar:

(1) Verwendungsgruppe A1:

- Sektionsleitung: 4 Männer; 1 unbesetzt;
- Sektionsleitungstellvertretung: 2 Männer; 3 unbesetzt;
- Abteilungsleitung (ohne Sektionsleitungstellvertretung): 29 Männer, 4 Frauen;
- Stellvertretung der Abteilungsleitung sowie Prüfungsleitung und Fachbereichsleitung: 61 Männer, 15 Frauen; 4 unbesetzt.
Insgesamt bestehen somit 115 besetzte (und 8 unbesetzte) Funktionen; hievon 19 mit Frauen besetzt, dies sind 16,52 % (Frauenförderungsplan 2002/03: 10,19 %).

(2) Verwendungsgruppe A2:

- Leitung der Bibliothek: 1 Mann;
- Leitung der Wirtschaftsstelle: 1 Frau.
Insgesamt bestehen somit 2 Funktionen; eine wird von einer Frau ausgeübt, dies sind 50 % (Frauenförderungsplan 2002/03: 100 %).

(3) Verwendungsgruppe A3:

- Stellvertretung der Leitung der Wirtschaftsstelle: 1 Mann;
- Leitung der Ministerialkanzleidirektion: 1 Mann;
- Stellvertretung der Ministerialkanzleidirektion: 1 Frau;
- Leitung der allgemeinen Kanzlei: 1 Frau;
- Leitung der Administrativen
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