Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung geändert wird

59. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 1 Abs. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ? AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 175/2023, wird verordnet:Auf Grund des Paragraph eins, Absatz 4, des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ? AuslBG, Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1975,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 175 aus 2023,, wird verordnet:

Die Ausländerbeschäftigungsverordnung ? AuslBVO, BGBl. Nr. 609/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 13/2024, wird wie folgt geändert:Die Ausländerbeschäftigungsverordnung ? AuslBVO, Bundesgesetzblatt Nr. 609 aus 1990,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 13 aus 2024,, wird wie folgt geändert:

1.Novellierungsanordnung 1, In § 1 wird in Z 14 der Punkt am Satzende durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 14a eingefügt:In Paragraph eins, wird in Ziffer 14, der Punkt am Satzende durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Ziffer 14 a, eingefügt:

?14a.Ziffer 14 aStaatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 31. Lebensjahr nicht überschritten haben...

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