Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2024)

93. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2024) Auf Grund des § 42 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 129/2023, wird verordnet:Auf Grund des Paragraph 42, Absatz 5, Straßenverkehrsordnung 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 129 aus 2023,, wird verordnet:

§ 1.Paragraph eins,

Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewicht beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist

1.Ziffer einsam 29. März 2024 von 16 bis 22 Uhr, am 30. März 2024 von 11 bis 15 Uhr und am 25. April 2024 von 11 bis 22 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 und auf der Brennerautobahn A 13, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll;2.Ziffer 2an allen Samstagen vom 6. Juli 2024 bis einschließlich 31. August 2024 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll und am 29. März 2024 und 3. Oktober 2024 in der Zeit von 0 bis 22 Uhr sowie an allen Samstagen vom 6. Juli 2024 bis 31. August 2024 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland oder in einem Land liegt, das über Deutschland erreicht werden soll, auf der Inntalautobahn A 12 und auf der Brennerautobahn A 13;3.Ziffer 3an allen Samstagen vom 6. Juli 2024 bis einschließlich 31. August 2024 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen auf dera)Litera aLoferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl;b)Litera bEnnstalstraße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4, 500;c)Litera cSeefelder Straße B 177 im gesamten Bereich;d)Litera dFernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier;e)Litera eAchensee Straße B 181 im gesamten Bereich;f)Litera fBrenner Straße B 182 im gesamten Bereich;4.Ziffer 4an allen Samstagen vom 29. Juni 2024 bis einschließlich 31. August 2024 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr auf der Ost Autobahn A 4 vom Knoten Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden Fahrtrichtungen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehre nach und aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung...

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