Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Verordnung für die befristete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2024 geändert wird

110. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Verordnung für die befristete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2024 geändert wird

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Z 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes Aufgrund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer eins, des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 175/2023, wird verordnet: AuslBG, Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1975,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 175 aus 2023,, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft für die befristete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2024, BGBl. II Nr. 433/2023, wird wie folgt geändert:Die Verordnung des...

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