Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend die Berichtigung von Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt

204. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend die Berichtigung von Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 10 des Bundesgesetzblattgesetzes ? BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:

1. Die Lampen-Verbrauchsangabenverordnung, BGBl. II Nr. 311/1999, wird wie folgt berichtigt:

Im Anhang III lautet in der Anweisung zur Berechnung der Referenzleistung WR die zweite Zeile:

? 0,2 , für lumen?

2. Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die LMSVG-Aus- und Weiterbildungsverordnung geändert wird, BGBl. II Nr. 205/2013, wird wie folgt berichtigt:

Im Titel und im Index des Bundesgesetzblattes lautet es jeweils statt ?LMSVG- Aus und Weiterbildungsverordnung? richtig ?LMSVG-Aus- und Weiterbildungsverordnung?.

3. Die Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009) geändert wird, BGBl. II Nr. 344/2013, wird wie folgt berichtigt:

Im Index des Bundesgesetzblattes und in der Kopfzeile lautet es statt ?Ausgegeben am 2013? richtig ?Ausgegeben am 13. November 2013?.

4. Der Frauenförderungsplan BMEIA, BGBl. II Nr. 217/2014, wird wie folgt berichtigt:

In der Anlage 1 lautet die erste Zeile ?Anlage 1?.

5. Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Hotelkaufmann/-frau (Hotelkaufmann/-frau-Ausbildungsordnung) erlassen und die Verordnung über die Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen geändert wird, BGBl. II Nr. 131/2015, wird wie folgt berichtigt:

Im Kurztitel lautet es statt ?sowie Änderung der die Verordnung? richtig ?sowie Änderung der Verordnung?.

Ostermayer

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