Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten gemäß § 30 Abs. 4 und § 30a Abs. 1 des Pensionskassengesetzes (Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2016 ? FJMV 2016)
16. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten gemäß § 30 Abs. 4 und § 30a Abs. 1 des Pensionskassengesetzes (Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2016 ? FJMV 2016) Auf Grund der §§ 30 Abs. 4 und 30a Abs. 1 des Pensionskassengesetzes ? PKG, BGBl. Nr. 281/1990, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2015, wird verordnet:
Gliederung der Jahresmeldung
§ 1. (1) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse sind entsprechend der Gliederung der in der Anlage 1 enthaltenen Formblätter und der Rechenschaftsbericht der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) ist entsprechend der Gliederung der in der Anlage 2 enthaltenen Formblätter aufzustellen.
1. | Die Anlage 1 beinhaltet folgende Angaben: |
a) | Bilanz der Pensionskasse ? Formblatt A der AG, |
b) | Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse ? Formblatt B der AG. |
2. | Die Anlage 2 beinhaltet folgende Angaben: |
a) | Vermögensaufstellung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ? Formblatt A der VRG, |
b) | Ertragsrechnung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ? Formblatt B der VRG, |
c) | Anhang zur Vermögensaufstellung und Ertragsrechnung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ? Formblatt C der VRG. |
(2) Die Ausweis- und Bewertungsregeln gemäß den §§ 2 und 3 der Quartalsmeldeverordnung 2012 ? QMV 2012, BGBl. II Nr. 417/2011, in der jeweils geltenden Fassung, sind entsprechend anzuwenden.
Elektronische Jahresmeldung
§ 2. (1) Die elektronische Jahresmeldung der Pensionskassen an die Finanzmarktaufsichtsbehörde gemäß § 30a Abs. 1 PKG hat folgende Angaben zu beinhalten:
1. | Bilanz der Pensionskasse ? Formblatt A der AG, |
2. | Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse ? Formblatt B der AG, |
3. | Vermögensaufstellung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ? Formblatt A der VRG, |
4. | Ertragsrechnung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ? Formblatt B der VRG, |
5. | ergänzende Angaben zur Pensionskasse und zu den Veranlagungs- und Risikogemeinschaften, |
6. | Deckungsrückstellung bei grenzüberschreitender Tätigkeit, |
7. | Angaben zur Anzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten und |
8. | Kennziffer der juristischen Person gemäß den Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) für die Verwendung der Legal Entity Identifier (LEI), EIOPA-BoS-14-026. |
Die elektronische Jahresmeldung hat zu Z 1 und 2 entsprechend der in Anlage 1, zu Z 3 und |
Um weiterzulesen
FORDERN SIE IHR PROBEABO AN