Verordnung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über den Aufbau und die inhaltliche Gestaltung des schriftlichen Prüfberichts des Qualitätssicherungsprüfers (APAB-Qualitätssicherungsprüfberichtsverordnung ? APAB-QPBV)

371. Verordnung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über den Aufbau und die inhaltliche Gestaltung des schriftlichen Prüfberichts des Qualitätssicherungsprüfers (APAB-Qualitätssicherungsprüfberichtsverordnung ? APAB-QPBV) Aufgrund des § 34 des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes ? APAG, BGBl. I Nr. 83/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 107/2017, wird verordnet:

§ 1. Der schriftliche Prüfbericht hat sich am folgenden Aufbau zu orientieren und jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:

1. Auftrag und Auftragsgegenstand
1.1. Auftragserteilung und ?durchführung
1.2. Prüfungszeitraum
1.3. Angaben zum Qualitätssicherungsprüfer
1.4. Bestätigung der Unabhängigkeit gemäß § 30 APAG
2. Angaben zu dem/den Antragsteller(n) (Abschlussprüfer oder Prüfungsgesellschaft(en) bzw. gemeinsamer Prüfungsbetrieb)
3. Planung der Qualitätssicherungsprüfung
3.1. Qualitätsumfeld sowie Feststellung und Beurteilung qualitätsgefährdender Risiken
3.2. Risikobeurteilung und Planung der Qualitätssicherungsprüfung
4. Prüfung der Regelungen zur allgemeinen Organisation des Prüfungsbetriebes (internes Qualitätssicherungssystem)
4.1. Überblick über die Regelungen zur allgemeinen Organisation des Prüfungsbetriebes
4.2. Einhaltung der allgemeinen Berufsgrundsätze gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit a APAG
4.2.1. Feststellungen
4.2.2. Maßnahmenempfehlungen
4.3. Grundsätze der Honorarkalkulation
4.4. Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit. b APAG
4.4.1. Feststellungen
4.4.2. Maßnahmenempfehlungen
4.5. Mitarbeiterentwicklung gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit. c APAG
4.5.1. Feststellungen
4.5.2. Maßnahmenempfehlungen
4.6. Gesamtplanung aller Aufträge gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit. d APAG
4.6.1. Feststellungen
4.6.2. Maßnahmenempfehlungen
4.7. Ausreichender Versicherungsschutz gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit. e APAG
4.7.1. Feststellungen
4.7.2. Maßnahmenempfehlungen
4.8. Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit. f APAG
4.8.1. Feststellungen
4.8.2. Maßnahmenempfehlungen
4.9. Einhaltung der kontinuierlichen Fortbildungsverpflichtung gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit. g APAG in Verbindung mit § 56 APAG
4.9.1. Feststellungen
4.9.2. Maßnahmenempfehlungen
5. Prüfung der Regelungen zur Auftragsabwicklung
5.1. Überblick über die Regelungen zur Auftragsabwicklung
5.2. Beurteilung der Angemessenheit
5.2.1. Organisation der Auftragsabwicklung und Anleitung des Auftragsteams sowie Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der fachlichen Regelungen für die Auftragsabwicklung
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