Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2018 festgesetzt wird

327. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2018 festgesetzt wird

Auf Grund des § 108 Abs. 5 in Verbindung mit § 108f des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 131/2017, wird mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

Unter Bedachtnahme auf den Richtwert nach § 108f Abs. 2 und 3 ASVG wird der Anpassungsfaktor für...

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