Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der der Anwendungsbereich des PNR-Gesetzes auf Personen, die mit einem Luftfahrzeug aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Österreich oder aus Österreich in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union befördert werden, erstreckt wird (PNR-Verordnung ? PNR-VO)

208. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der der Anwendungsbereich des PNR-Gesetzes auf Personen, die mit einem Luftfahrzeug aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Österreich oder aus Österreich in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union befördert werden, erstreckt wird (PNR-Verordnung ? PNR-VO) Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten (PNR-Gesetz ? PNR-G), BGBl. I Nr. 64/2018, wird verordnet:

Anwendungsbereich

§ 1. Der Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 PNR-Gesetz wird auf Personen, die mit einem Luftfahrzeug aus einem Mitgliedstaat der...

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