Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend den Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Allgemeinen Sonderschulen

180. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend den Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Allgemeinen Sonderschulen

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, wird bekannt gemacht:

§ 1. Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Allgemeinen Sonderschulen wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September 2019 an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 137/2008.

§ 2. In der Anlage C1 (Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule) zur Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen, BGBl. Nr. 134/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 230/2018, lautet...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT