Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Wissensbilanz-Verordnung 2016 ? WBV 2016 geändert wird
307. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Wissensbilanz-Verordnung 2016 ? WBV 2016 geändert wird
Aufgrund der §§ 13 Abs. 6 und 16 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002 ? UG, BGBl. I Nr. 120/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 3/2019, wird verordnet:
Die Wissensbilanz-Verordnung 2016 ? WBV 2016, BGBl. II Nr. 97/2016, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 216/2019, wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 2 und 3 lautet:
?(2) Im Leistungsbericht (§ 3) sind die Bereiche gemäß Abs. 3 narrativ darzustellen. Dieser Darstellung ist eine Kurzfassung, die die Erfolge und wesentlichen Ereignisse in den Bereichen Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste sowie in der Lehre, gesellschaftliche Zielsetzungen, Internationalität, Kooperationen und Technologie- und Wissenstransfer beinhaltet, voranzustellen.
(3) Die Bereiche gemäß Z 1 bis 9 haben mit Ausnahme der Z 8 jedenfalls die den jeweiligen Bereichen zugeordneten Themen zu umfassen:
1. | Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste: |
a) | Aktivitäten zu Schwerpunkten und Erfolge in Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste, insbesondere Darstellung der Maßnahmen entlang des in der Leistungsvereinbarung festgelegten Schwerpunktsystems sowie exzellenter Leistungen und Erfolge im Rahmen der einzelnen gesamtuniversitären Forschungs-/Kunstschwerpunkte; gesetzte Maßnahmen im Bereich inter- und transdisziplinärer Schwerpunkte; Berücksichtigung der gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen der Schwerpunkte, |
b) | Aktivitäten in Potenzialbereichen, insbesondere Maßnahmen und Erfolge in Potenzialbereichen, |
c) | Forschungsinfrastruktur, insbesondere (Groß-)Forschungsinfrastruktur, einschließlich wesentliche Projekte und die Nutzung der Core Facilities, |
d) | Forschungsservice, insbesondere Aktivitäten und Maßnahmen zur Unterstützung und Servicierung der Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste und |
e) | Output der Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste, insbesondere wissenschaftliche/künstlerische Publikationen bzw. Leistungen oder wissenschaftliche/künstlerische Veranstaltungen. |
2. | Lehre und Weiterbildung, insbesondere Schwerpunkte in der Lehre und deren Weiterentwicklung: |
a) | Studienangebot, insbesondere: |
aa) | Entwicklung der Aktivitäten betreffend Studienberatung und Unterstützung bei der Studienwahl sowie |
bb) | Maßnahmen zur Attraktivierung des Studienangebots, insbesondere curriculare Weiterentwicklungen, und des Lehrangebots, einschließlich Entwicklung neuer und innovativer Lehr- und Lernkonzepte, sowie inter-, transdisziplinärer und universitätsübergreifender Lehrangebote und unterstützender Lerntechnologien (blended learning). |
b) | Zulassung zum Studium und Studienbeginn, insbesondere |
aa) | Studien mit Zulassungsverfahren sowie |
bb) | Gestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase |
c) | Organisation und Gestaltung von Studium und Lehre, insbesondere: |
aa) | Qualitätssichernde Maßnahmen in der Lehre gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. c Universitätsfinanzierungsverordnung ? UniFinV, BGBl. II Nr. 202/2018, |
bb) | Positionierung der universitären Lehre im Kontext des Europäischen Hochschulraums, |
cc) | Maßnahmen zur Verringerung der Anzahl der Studienabbrecherinnen und ?abbrecher und zur Steigerung der Anzahl der Absolventinnen und Absolventen sowie |
dd) | Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsrelationen und zur Steigerung der Anzahl der prüfungsaktiven Studien. |
d) | Studienabschluss und Berufseinstieg, insbesondere Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen sowie Absolventinnen- und Absolventen-Tracking und |
e) | Weiterbildung, insbesondere Maßnahmen zur wissenschaftlichen/künstlerischen Weiterbildung im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens. |
3. | Gesellschaftliche Verantwortung und Gleichstellung: |
a) | Dritte Mission, insbesondere Verankerung relevanter Themen, durchgeführter Projekte und besonderer Erfolge zu Responsible Science, Citizen Science, der Agenda 2030/Sustainable Development Goals (SDGs), |
b) | Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers zwischen Universität, Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere die Umsetzung des Konzepts der unternehmerischen Universität (Entrepreneurial University) im Profil der Universität und Entrepreneurship in der Lehre, |
c) | Soziale Dimension in der Hochschulbildung und Diversitätsmanagement, insbesondere Umsetzungsstand der Entwicklung und Implementierung von institutionellen Strategien und maßgeblichen Maßnahmen, |
d) | Gleichstellung, insbesondere Geschlecht/Gender in Forschungs- und Lehrinhalten und ausgeglichene Geschlechterverhältnisse mit Fokus auf Maßnahmen zum Abbau horizontaler und vertikaler Geschlechtersegregation und |
e) | Vereinbarkeit, insbesondere Gleichstellungs- und Diversitätsaspekte in Strukturen, Prozessen und Policies sowie Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit für alle Universitätsangehörigen (Studium und/oder Beruf mit Betreuungspflichten bzw. Studium mit Beruf). |
4. | Personalentwicklung und Nachwuchsförderung: |
a) | Personalentwicklung, insbesondere |
aa) | Darstellung der Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Herausforderungen und Initiativen im Rahmen des strategischen Personalmanagements, sowie Förderung und Weiterentwicklung von Führungskompetenzen, |
bb) | Erläuterungen zu den Schwerpunkten des Personalentwicklungskonzeptes und dessen Umsetzung, sowie Darlegung von Maßnahmen zur |
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