Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz. Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2020 auf dem Abschnitt Aspang-Grimmenstein der A 2 Süd Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Aspang-Grimmenstein 2020)

210. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz. Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2020 auf dem Abschnitt Aspang-Grimmenstein der A 2 Süd Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Aspang-Grimmenstein 2020) Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2020, wird verordnet:

§ 1.

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird folgender Abschnitt der A 2 Süd Autobahn festgelegt:

1. auf der Richtungsfahrbahn Wien der Abschnitt zwischen km 74,62 und km 66,25 und
2. auf der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze der Abschnitt zwischen km 66,25 und km 74,62.

§ 2.

Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.

§ 3.

Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf dem Abschnitt Wr. Neustadt ? Grimmenstein...

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