Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Fahrprüfungsverordnung genändert wird (13. Novelle zur FSG-PV)

415. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Fahrprüfungsverordnung geändert wird (13. Novelle zur FSG-PV) Auf Grund des § 12 Abs. 4 und des § 34a Abs. 4 des Führerscheingesetzes, BGBl. I Nr. 120/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2020, wird verordnet:

Die Fahrprüfungsverordnung, BGBl. II Nr. 321/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 299/2019 wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 2 Z 2 wird die Wortfolge ?zu Verfügung? durch die Wortfolge ?zur Verfügung? ersetzt.

2. In § 7 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge ?C(CE) und D(DE)? ersetzt durch die Wortfolge ?BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E?.

3. In § 7 Abs. 2 Z 1.2. wird der Wert ?395 ccm? durch den Wert ?245 ccm? ersetzt.

4. Dem § 18 wird folgender Abs. 16 angefügt:

?(16) § 3 Abs. 2, § 7 Abs. 1 und 2 sowie die Anlagen 4 und 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 415/2020 treten am 1. Dezember 2020 in Kraft.?

5. In Anlage 4 Punkt II.2.2. erster Anstrich wird nach der Wortfolge ?Klasse A? der Klammerausdruck ?(oder A1 oder A2)? eingefügt.

6. In Anlage 4 wird in Punkt III.1. nach dem Klammerausdruck ?(2 UE)? in der Überschrift folgender erster Anstrich eingefügt sowie vor dem darauffolgenden Wort ?klassenspezifische? ein Bindestrich eingefügt:

?? klassenspezifische rechtliche Kenntnisse?

7. In Anlage 4 wird in Punkt III.1. nach der Wortfolge ?- anderer Verkehrsteilnehmer? folgender...

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