Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung über die finanziellen Ansprüche der Anspruchsberechtigten

45. Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung über die finanziellen Ansprüche der Anspruchsberechtigten

Auf Grund der §§ 2 bis 6, 9 und 9a, des § 17 Abs. 4, des § 19a, der §§ 29 und 31, der §§ 36 und 40 bis 42 des Heeresgebührengesetzes 2001 (HGG 2001), BGBl. I Nr. 31/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2019, wird verordnet:

§ 1.

Die finanziellen Ansprüche der Anspruchsberechtigten werden in folgenden betragsmäßigen Höhen festgestellt:

1. Referenzbetrag nach § 2 Abs. 3 HGG 2001 iVm § 3 Abs. 4 GehG 2 732,30 ?
2. Monatsgeld:
a) nach § 3 Abs. 1 HGG 2001 231,15 ?
b) nach § 3 Abs. 2 HGG 2001 531,98 ?
3. Dienstgradzulage:
Gefreiter 62,30 ?
Korporal 77,87 ?
Zugsführer 93,17 ?
Wachtmeister 127,87 ?
Oberwachtmeister 143,17 ?
Stabswachtmeister 158,75 ?
Oberstabswachtmeister 174,05 ?
Offiziersstellvertreter 189,62 ?
Vizeleutnant 204,92 ?
Fähnrich 228,42 ?
Leutnant 243,72 ?
Oberleutnant 258,75 ?
Hauptmann 289,90 ?
Major 324,60 ?
Oberstleutnant 355,20 ?
Oberst 386,35 ?
Brigadier 421,05 ?
Generalmajor 432,52 ?
Generalleutnant 444,00 ?
General 455,75 ?
4. Grundvergütung 120,49 ?
5. Erfolgsprämie 539,36 ?
6. Monatsprämie:
a) Personen im Ausbildungsdienst bis zum Ablauf des
12. Monats und Zeitsoldaten 901,39 ?
b) Personen im Ausbildungsdienst ab dem 13. Monat 1 317,79 ?
7. Ausbildungsprämie:
a) während der Truppenoffiziersausbildung nach
§ 6 Abs. 1a Z 1 HGG 2001 344,27 ?
b) während der Unteroffiziersausbildung nach
§ 6 Abs. 1a Z 2 HGG 2001 119,13 ?
8. Journaldienstvergütung:
a) während der Werktage nach
§ 6 Abs. 1b Z 1 HGG 2001 157,38 ?
b) während der Sonn- oder Feiertage nach
§ 6 Abs. 1b Z 2 HGG 2001 314,76 ?
9. Einsatzvergütung:
a) Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001
Rekruten und Chargen 1 348,12 ?
Unteroffiziere 1 733,10 ?
Offiziere 2 246,77 ?
b) Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001
Rekruten und Chargen 1 206,86 ?
Unteroffiziere 1 527,90 ?
Offiziere 1 989,93 ?
10. Einsatzprämie:
a) Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001
Rekruten und Chargen 1 482,82 ?
Unteroffiziere 1 906,33 ?
Offiziere 2 471,37 ?
b) Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001
Rekruten und Chargen 1 327,62 ?
Unteroffiziere 1 680,64 ?
Offiziere 2 188,85 ?
11. Milizprämie:
Rekruten und Chargen 391,81 ?
Unteroffiziere
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