Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der die ArbeitnehmerInnenschutzverordnung Verkehr 2017 geändert wird

188. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der die ArbeitnehmerInnenschutzverordnung Verkehr 2017 geändert wird

Auf Grund der §§ 92 bis 94, § 101 Abs. 4 und § 127a des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ? ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2018, wird die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Berücksichtigung der Erfordernisse des ArbeitnehmerInnenschutzes und über den Nachweis der Einhaltung in Genehmigungsverfahren des Verkehrswesens (ArbeitnehmerInnenschutzverordnung Verkehr 2017 - AVO Verkehr 2017), BGBl. II Nr. 17/2012, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 288/2018, wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 1 ist die Wortfolge ?Im Rahmen des Nachweises der Vorkehrungen zur Gewährleistung der Sicherheit des Betriebes gemäß § 37a des Eisenbahngesetzes? durch die Wortfolge ?Im Rahmen des Nachweises gemäß §§ 194 und 195 des Eisenbahngesetzes? zu ersetzen.

2. In § 4 Abs. 1 ist die Wortfolge ?Im Rahmen des Nachweises der Vorkehrungen zur Gewährleistung der Sicherheit des Betriebes gemäß § 38a des Eisenbahngesetzes? durch die Wortfolge ?Im...

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