Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften und eine Prüfungsordnung für den Lehrberuf Oberflächentechnik (Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften und eine Prüfungsordnung für den Lehrberuf Oberflächentechnik (Oberflächentechnik-Ausbildungsordnung) erlassen werden) erlassen werden

99. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften und eine Prüfungsordnung für den Lehrberuf Oberflächentechnik (Oberflächentechnik-Ausbildungsordnung) erlassen werden

Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2021, wird verordnet:Auf Grund der Paragraphen 8,, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2021,, wird verordnet:

Lehrberuf Oberflächentechnik§ 1.Paragraph eins,

  • (1)Absatz einsDer Lehrberuf Oberflächentechnik ist als Schwerpunktlehrberuf mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
  • (2)Absatz 2Neben dem für alle Lehrlinge verbindlichen allgemeinen Teil ist zumindest einer der folgenden Schwerpunkte auszubilden:1.Ziffer einsMechanische Oberflächentechnik,
  • 2.Ziffer 2Galvanik,3.Ziffer 3Pulverbeschichtung,4.Ziffer 4Emailtechnik,5.Ziffer 5Feuerverzinkung,6.Ziffer 6Dünnschicht- und Plasmatechnik.
  • (3)Absatz 3In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Oberflächentechniker bzw. Oberflächentechnikerin) oder auf Wunsch des Lehrlings geschlechtsneutral (Fachkraft im Beruf Oberflächentechnik) zu bezeichnen.
  • (4)Absatz 4Die Schwerpunktausbildung ist jedenfalls im Lehrvertrag und im Lehrabschlussprüfungszeugnis durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.
  • Berufsprofil§ 2.Paragraph 2,
  • (1)Absatz einsMit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die Fachkraft im Beruf Oberflächentechnik über folgende berufliche Kompetenzen.
  • (2)Absatz 2Kompetenzbereich Beschichtungsverfahren (alle Schwerpunkte)Die Fachkraft im Beruf Oberflächentechnik übernimmt vielfältige Tätigkeiten bei der Oberflächenbearbeitung und -beschichtung von Materialien, wie Metallen, Kunststoffen, Holz/MDF und Verbundstoffen. Sie hat ein breites Wissen über die Eigenschaften, die Anwendungsgebiete und die Durchführung von verschiedenen oberflächentechnischen Methoden, insbesondere der mechanischen Oberflächentechnik, der Galvanik, der Pulverbeschichtung, der Emailtechnik, der Feuerverzinkung und der Dünnschicht- und Plasmatechnik.Bei der Wareneingangskontrolle beurteilt die Fachkraft die erhaltenen Werkstücke, zugehörige Auftragsunterlagen sowie technische Zeichnungen. Allfällige Abweichungen oder inkorrekte Angaben stellt sie fest, dokumentiert und kommuniziert sie.Die Fachkraft für Oberflächentechnik wählt geeignete Methoden zur Oberflächenbeschichtung abhängig von den späteren Anforderungen wie Witterung, Norm, Belastung sowie Kundenvorgaben aus und bereitet zugehörige Materialien, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen vor. Die notwendigen Vorbereitungsschritte zur Beschichtung von Werkstücken, wie die chemische und mechanische Oberflächenvorbehandlung, führt sie angepasst an die nachfolgende Beschichtungsmethode und den jeweiligen Substratwerkstoff aus. Unter Einhaltung der gesetzlichen und betrieblichen Sicherheitsvorschriften handhabt sie dabei Gift- und Gefahrenstoffe.Beim Auftreten von Fehlern bzw. Reklamationen bearbeitet die Fachkraft fertige Produkte nach, entschichtet sie und beschichtet sie neu. Fertiggestellte Werkstücke bereitet sie für den Transport vor, verpackt sie kundengerecht, kommissioniert sie dem Auftrag entsprechend und verlädt sie effizient und sicher in unterschiedliche Transportmittel. Zur Qualitätssicherung und Produktnachverfolgbarkeit dokumentiert sie den betrieblichen Vorgaben zufolge nachvollziehbar alle notwendigen Informationen, wie Vorgehensweisen, Prüfungen und Prüfintervalle. Außerdem führt die Fachkraft genormte Probenentnahmen für unterschiedliche Prüfverfahren sowie vorgegebene physikalisch-chemische Analysen durch.Basierend auf ihrem Fachwissen informiert die Fachkraft im Beruf Oberflächentechnik Kundinnen und Kunden über angebotene Oberflächenbeschichtungsmethoden und geht auf die zu erreichenden Oberflächeneigenschaften wie Haftung und Korrosionsbeständigkeit ein.Beim Ausführen der Arbeiten berücksichtigt sie facheinschlägige gesetzliche Bestimmungen und relevante technische Richtlinien, insbesondere bei der Verwaltung, der Lagerung und dem Umgang mit Gift- und Gefahrenstoffen.
  • (3)Absatz 3Schwerpunktbezogene fachliche Kompetenzbereiche:1.Ziffer einsMechanische Oberflächentechnik
  • Die Fachkraft im Beruf Oberflächentechnik mit dem Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik bearbeitet Oberflächen, um gewünschte Eigenschaften zu erreichen. Dazu schlägt sie geeignete Bearbeitungsprozesse vor und erkennt, ob zu bearbeitende Werkstücke für die ausgewählte Oberflächentechnik geeignet sind. Im Anlassfall meldet sie die festgestellten Probleme. Die Fachkraft wählt anforderungsbezogen Schleifmittel, Poliermittel, Strahlmedien, Körnungen, Träger, Schleifkörper, Compounds oder Chips aus und nutzt sie zur Durchführung verschiedener mechanischer Bearbeitungstechniken wie Schleifen, Polieren, Strahl- oder Gleitschleifen.Unter Berücksichtigung logistischer Anforderungen wählt die Fachkraft Maschinen bzw. Anlagen für die mechanische Oberflächentechnik aus, stellt die Betriebsbereitschaft sicher und rüstet sie. Den Vorgaben entsprechend gibt sie unterschiedliche Parameter, wie Schnittgeschwindigkeit, Strahldruck und Vibrationsintensität, vor und bedient die Maschinen bzw. Anlagen sicher und sachgerecht.Die Fachkraft im Beruf Oberflächentechnik mit dem Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik überprüft die Eigenschaften der zu bearbeitenden Werkstücke, überwacht den Bearbeitungsprozess und behebt allfällige Störungen bzw. passt die manuelle Bearbeitung der Produkteigenschaft an. Außerdem führt sie vorrausschauende Instandhaltungsarbeiten an den von ihr verwendeten Maschinen und Anlagen durch.Die Fachkraft wählt geeignete Verfahren zur Prüfung der mechanisch bearbeiteten Oberflächen aus, führt verschiedene Prüfverfahren, wie Sichtkontrollen und Rauheitsmessungen durch und dokumentiert die erhaltenen Ergebnisse fachgerecht. Zudem beurteilt sie mechanisch bearbeitete Oberflächen, identifiziert Fehler, zieht Rückschlüsse auf deren Entstehung und unterstützt beim Optimieren des Herstellungsprozesses.2.Ziffer 2GalvanikDie Fachkraft im Beruf Oberflächentechnik mit dem Schwerpunkt Galvanik beschichtet Werkstücke, um gewünschte Oberflächeneigenschaften zu erreichen und schlägt dazu geeignete Verfahren vor. Basierend auf ihrem fundierten Fachwissen über die galvanische Beschichtung erkennt sie, ob Werkstücke für die ausgewählte Galvanisierungstechnik geeignet und entsprechend konstruiert sind. Im Anlassfall meldet sie die festgestellten Probleme. Im Rahmen des Produktionsprozesses behandelt die Fachkraft Werkstücke chemisch und elektrochemisch vor und bereitet sie für die Beschichtung auf.Die Fachkraft im Beruf Oberflächentechnik mit dem Schwerpunkt Galvanik wählt Anoden und Kathoden dem jeweiligen Werkstoff und der jeweiligen Einsatzchemikalie entsprechend aus oder gestaltet und konstruiert sie. Anforderungsbezogen verändert sie Produktionsbäder chemisch-technisch oder passt sie durch Auswahl und Reihenfolge an den notwendigen Produktionsablauf an. Die Fachkraft galvanisiert Werkstücke oder beschichtet sie chemisch- technisch, erzeugt dekorative und technische Schichten in verschiedenen Schichtdicken und optimiert sie.Die Fachkraft wählt Maschinen bzw. Anlagen für die galvanische Beschichtung, unter Berücksichtigung logistischer Anforderungen, aus, stellt die Betriebsbereitschaft sicher und rüstet sie. Die Fachkraft im Beruf Oberflächentechnik mit dem Schwerpunkt Galvanik gibt unterschiedliche Parameter, wie Beizzeiten und Stromdichten, vor und bedient die Maschinen bzw. Anlagen sicher und sachgerecht. Sie stellt die Qualität von galvanischen Beschichtungen sicher, überwacht den Beschichtungsprozess und beseitigt allfällige Störungen. Außerdem führt die Fachkraft vorrausschauende Instandhaltungsarbeiten an den von ihr verwendeten Maschinen und Anlagen durch.Die Fachkraft im Beruf Oberflächentechnik mit dem Schwerpunkt Galvanik wählt geeignete Verfahren zur Prüfung von galvanisierten Oberflächen aus. Sie führt zerstörungsfreie und zerstörende Prüfverfahren, wie Sichtkontrollen, Rauheits- und Schichtdickenmessungen durch und dokumentiert die erhaltenen Ergebnisse fachgerecht. Zudem beurteilt sie galvanisierte oder chemisch-technisch beschichte Oberflächen, identifiziert Fehler, zieht Rückschlüsse auf deren Entstehung und unterstützt beim Optimieren des Herstellungsprozesses.3.Ziffer 3PulverbeschichtungDie Fachkraft im Beruf Oberflächentechnik mit dem Schwerpunkt Pulverbeschichtung beschichtet Werkstücke, um gewünschte Oberflächeneigenschaften zu erreichen und schlägt dazu geeignete Verfahren vor. Basierend auf ihrem fundierten Fachwissen über die Pulverbeschichtung erkennt sie, ob Werkstücke für die ausgewählte Beschichtungstechnik geeignet und entsprechend konstruiert sind. Im Anlassfall meldet sie die festgestellten Probleme. Im Rahmen des Produktionsprozesses behandelt sie Werkstücke mechanisch und chemisch vor und bereitet sie für die Beschichtung auf. Die Fachkraft im Beruf Oberflächentechnik mit dem Schwerpunkt Pulverbeschichtung wählt Beschichtungspulver und Pulverlacke anhand ihrer Eigenschaften aus und passt sie beispielsweise durch Einstellen benötigter Farben an. Die angepassten Pulver und Lacke verwendet sie unter Berücksichtigung verschiedener Einflussfaktoren wie Luftdruck, Pulvermenge, Sprühabstand und Aufladung, beschichtet damit Werkstücke und erzeugt verschiedene Schichten und Schichtdicken.Sie wählt Maschinen bzw. Anlagen für die Pulverbeschichtung, unter Berücksichtigung logistischer Anforderungen, aus, stellt die Betriebsbereitschaft sicher und rüstet sie. Dazu bestückt sie Gehänge und Vorrichtungen und passt sie bei Bedarf an die...

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