Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Lehrberufslisteverordnung geändert wird

311. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Lehrberufslisteverordnung geändert wird

Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2021, wird verordnet:Auf Grund des Paragraph 7, des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2021,, wird verordnet:

Die Lehrberufslisteverordnung, BGBl. II Nr. 41/2020, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 94/2022, wird wie folgt geändert:Die Lehrberufslisteverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 41 aus 2020,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 94 aus 2022,, wird wie folgt geändert:

1.Novellierungsanordnung 1, In der Anlage 1 wird in der Tabelle in den Zeilen betreffend die Lehrberufe Bootbauer/ Bootbauerin, Fassbinder/ Fassbinderin, Holztechnik und Wagner jeweils in der dritten Spalte der Begriff ?Tischlereitechnik? durch den Begriff ?Tischlereitechnik ? Schwerpunkte Planung und Produktion? ersetzt.

2.Novellierungsanordnung 2, In der Anlage 1 wird in der Tabelle in den Zeilen betreffend die Lehrberufe Bootbauer/ Bootbauerin, Kunststofftechnik, Prozesstechnik und Skibautechnik jeweils in der dritten Spalte der Begriff ?Kunststoffformgebung? durch den Begriff ?Kunststoffverfahrenstechnik? ersetzt.

3.Novellierungsanordnung 3, In der Anlage 1 entfallen in der Tabelle die Zeilen betreffend die Lehrberufe Drechsler/Drechslerin und Modellbauer/Modellbauerin.

4.Novellierungsanordnung 4, In der Anlage 1 entfallen in der Tabelle in den Zeilen betreffend die Lehrberufe Fassbinder/ Fassbinderin und Wagner jeweils in der dritten Spalte die Bezeichnungen ?Drechsler/ Drechslerin?, jeweils in der vierten Spalte die dem Lehrberuf Drechsler/ Drechslerin zugeordnete Zahl ?1.? und jeweils in der fünften Spalte das dem Lehrberuf Drechsler/ Drechslerin zugeordnete Wort ?voll?.

5.Novellierungsanordnung 5, In der Anlage 1 wird in der Tabelle in den Zeilen betreffend die Lehrberufe Gießereitechnik, Konstrukteur ? Schwerpunkt Stahlbautechnik/ Konstrukteurin ? Schwerpunkt Stahlbautechnik, Metallgießer/ Metallgießerin und Metalltechnik jeweils in der dritten Spalte der Begriff ?Modellbauer/Modellbauerin? durch den Begriff ?Tischlereitechnik ? Schwerpunkt Modell- und Formenbau? ersetzt.

6.Novellierungsanordnung 6, In der Anlage 1 wird in der Tabelle in den Zeilen betreffend die...

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