Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Gebarungsrichtlinienverordnung geändert wird

344. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Gebarungsrichtlinienverordnung geändert wird

Auf Grund des § 23 Abs. 3 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ? WGG, BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 88/2022, wird verordnet:

Die Gebarungsrichtlinienverordnung, BGBl. Nr. 523/1979, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 430/2021, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 1 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

  • ?(1a) Bei einer verstärkten Nachfrage an vorübergehender oder dauerhafter Wohnversorgung, insbesondere aufgrund von humanitären Notsituationen infolge gesellschaftlicher oder politischer Entwicklungen - beispielsweise bewaffneter Konflikte - sind die sich daraus ergebenden Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Begleitumstände entsprechend zu berücksichtigen. Kommen Geschäftsführung und Verwaltung einer Bauvereinigung ihrer besonderen sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung im Sinne des...
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