Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung geändert wird

176. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 1 Abs. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ? AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 43/2023, wird verordnet:Auf Grund des Paragraph eins, Absatz 4, des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ? AuslBG, Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1975,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 43 aus 2023,, wird verordnet:

Die Ausländerbeschäftigungsverordnung ? AuslBVO, BGBl. Nr. 609/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 325/2022, wird wie folgt geändert:Die Ausländerbeschäftigungsverordnung ? AuslBVO, Bundesgesetzblatt Nr. 609 aus 1990,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 325 aus 2022,, wird wie folgt geändert:

1.Novellierungsanordnung 1, In § 1 Z 2 wird die Wortfolge In Paragraph eins, Ziffer 2, wird die Wortfolge ?und an der International School Carinthia;? durch die Wortfolge samt Satzzeichen ? , an der International School Carinthia, am Akademischen Gymnasium Innsbruck, an der Lauder Business School und an den Schulen des Lauder Chabad Campus;? ersetzt.

2.Novellierungsanordnung 2, § 1 Z 13 lautet:Paragraph eins, Ziffer 13, lautet:

?13.Ziffer 13Ehegatten, eingetragene PartnerInnen und ledige Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr von Mitgliedern ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen (einschließlich ständiger Vertretungen bei zwischenstaatlichen Organisationen) in der Republik Österreich, die mit diesen Mitgliedern in einem gemeinsamen Haushalt im Bundesgebiet leben, unter der...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT