Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Übertragung der Durchführung von Maßnahmen gemäß dem Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz ? LWA-G, BGBl. I Nr. 93/2022 idF BGBl. I Nr. 119/2023) an den Landeshauptmann (Übertragungsverordnung LWA-G ? Sachzuwendungen Schulbedarf)

434. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Übertragung der Durchführung von Maßnahmen gemäß dem Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz ? LWA-G, BGBl. I Nr. 93/2022 idF BGBl. I Nr. 119/2023) an den Landeshauptmann (Übertragungsverordnung LWA-G ? Sachzuwendungen Schulbedarf)434. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Übertragung der Durchführung von Maßnahmen gemäß dem Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz ? LWA-G, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2022, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2023,) an den Landeshauptmann (Übertragungsverordnung LWA-G ? Sachzuwendungen Schulbedarf) Gemäß Art. 104 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) wird verordnet:Gemäß Artikel 104, Absatz 2, des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) wird verordnet:

§ 1.Paragraph eins,

Dem Landeshauptmann und den ihm unterstellten Behörden im Land wird die Abwicklung der vom Bund bereitgestellten Sachzuwendungen für Schülerinnen und Schüler gemäß § 3b Abs. 1 Z 2 Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten, BGBl. I Nr. 93/2022 idF BGBl. I Nr. 119/2023, zur Besorgung übertragen. Dem Landeshauptmann und den ihm unterstellten Behörden im Land wird die Abwicklung der vom Bund bereitgestellten Sachzuwendungen für Schülerinnen und Schüler gemäß Paragraph 3 b, Absatz eins, Ziffer 2, Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr...

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