Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes und des EG-Amtshilfegesetzes geändert wird

Auf Grund des § 14a Abs. 2 und des § 14b Abs. 1 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 18/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 516/1995, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes und des EG-Amtshilfegesetzes, BGBl. Nr. 38/1995, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr 488/1995, wird wie folgt geändert:

  1. In Anlage 1 zu § 1 entfällt in Abschnitt F die Zeile: „Zollamt Kiefersfelden in Kiefersfelden, zugeordnet Kufstein," 2. In Anlage 3 zu § 1 entfällt in Abschnitt C die Zeile: „    Straße    Abfertigung im Straßenverkehr"

  2. In Anlage 3 zu § 1 entfällt in Abschnitt F die Zeile: „Reutte    Post    Abfertigung im Postverkehr"

  3. In Abschnitt F der Anlage zu § 2 werden die Zeilen

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