Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Berufsbezeichnung ?Akademisch geprüfter Suchtberater" und ?Akademisch geprüfte Suchtberaterin"

Auf Grund des § 18 Abs. 1 und des § 40 a Abs. 3 AHStG, BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 306/1992, wird verordnet:

§ 1. Der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges für Suchtberatung des von Schloß Höfen — Landesbildungszentrum, nunmehr: Schloß Hofen-Wissenschafts- und Weiterbildungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lochau am Bodensee, Vorarlberg, durchgeführten Lehrganges hat nach erfolgreicher Ablegung der im Unterrichtsplan vorgeschriebenen Abschlußprüfungen an Absolventen die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT