Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Akkreditierung der Zertifizierung Bau GmbH

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 430/1996 wird verordnet:

§ 1. Die Zertifizierung Bau GmbH mit Sitz in 1010 Wien, Wiesingerstraße 6/16, wird als Stelle, die Qualitätssicherungssysteme (Qualitätsmanagementsysteme) zertifiziert, akkreditiert.

§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfaßt die Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen

(Qualtitätsmanagementsystemen), die im Verfahren zur Herstellung von Produkten oder bei der Erbringung von Leistungen im Bereich des Bauwesens in den in der Anlage gemäß der Verordnung

(EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in den Europäischen Gemeinschaften (NACE Rev.1) angegebenen, durch den entsprechenden alpha-numerischen Code...

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