Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Hochschul-Studiengesetz ? AHStG geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Allgemeine Hochschul-Studiengesetz — AHStG, BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 523/1993, wird wie folgt geändert:

  1.   § 7 Abs. 7 lautet:

    „(7) Fremde, die zu einem Studium zugelassen oder zur Ablegung von Prüfungen eingeladen sind, deren Bestehen eine Zulassungsvoraussetzung bildet, haben für diesen Zweck auf Grund einer entsprechenden Mitteilung durch die Universität (Hochschule) bis zur angemessenen Studiendauer Anspruch auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz oder eines Sichtvermerkes. Die angemessene Studiendauer und die Studientätigkeit sind gegenüber der für die Erteilung zuständigen Behörde nachzuweisen. Die Studienerfolgsrichtlinien für den Bezug der Familienbeihilfe sind für die Beurteilung des angemessenen Studienerfolges sinngemäß anzuwenden, wobei jedoch auf die besondere Situation fremdsprachiger Studienanfänger Bedacht zu nehmen ist. Näheres hat der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit dem...

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