Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 301 Wiener Südrand Straße ? Anschlussstelle ?Schwechat/Ost? (ursprünglich ?Weißes Kreuz?) und der B 9 Preßburger Straße sowie der B 10 Budapester Straße im Bereich der Stadtgemeinde Schwechat

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Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, und des dritten Abschnittes des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes

(UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Â

BGBl. I Nr. 151/2001, wird verordnet:Â Â

  1. Die Anschlussstelle „Schwechat/Ost“ (ursprünglich „Weißes Kreuz“) der B 301 Wiener Südrand Â

Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Schwechat wie folgt bestimmt: Â

   Die neu herzustellende Anschlussstelle liegt zwischen km 14,118 und km 14,480 und stellt über Â

ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der unter Punkt 3 festgelegten Kreisverkehrsanlage im Zuge der B 10 Budapester Straße her. Â

  2. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 9 Preßburger Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Schwechat wie folgt bestimmt: Â

   Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt mit km 0,0 (neu) an der unter Punkt 3 festgelegten Â

Kreisverkehrsanlage und bindet bei km 0,651 (neu)/km 3,493 (alt) wieder in den Bestand ein. Â

  3. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 10 Budapester Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Schwechat wie folgt bestimmt: Â

   Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 17,975 in Form einer Kreisverkehrsanlage Â

und bindet bei km 18,045 wieder in den Bestand ein. Â

  4. Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen und Straßentrassen aus den aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan-Nr. 210155/00.284/A-301/00000/S1B im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen. – Die Festlegung der Straßenachse erfolgt auf Grundlage des vom Â

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit Erlass Zl. 312 301/13-III/A/2-

01 vom 19. Juli 2001 genehmigten Einreichprojektes. Â

   Die vorgenannten Planunterlagen, Projektsunterlagen sowie die...

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