Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße ? Anschlussstelle ?Schwechat/Süd? (ursprünglich ?Zwölfaxing?) im Bereich der Stadtgemeinde Schwechat

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2002 und des dritten Abschnittes des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes

(UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Â

BGBl. I Nr. 50/2002, wird verordnet:Â Â

Die Anschlussstelle „Schwechat/Süd“ (ursprünglich „Zwölfaxing“) der S 1 Wiener Außenring Â

Schnellstraße (bis 31. März 2002 B 301 Wiener Außenring Schnellstraße) wird im Bereich der Stadtgemeinde Schwechat wie folgt bestimmt: Â

Die neu herzustellende Anschlussstelle liegt zwischen km 12,741 und km 13,140 und stellt über ihre Â

Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der neuherzustellenden Landesstraße L 2003 her. Â

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus den aufliegenden Planunterlagen Â

(Verordnungsplan, Plan-Nr. 210155/00.329/A-301/00000/S1B im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen. – Die Â

Festlegung der Straßenachsen erfolgt auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation Â

und Technologie mit Erlass Zl. 312.301/18-III/A/2-01 vom 18. Juli 2001 genehmigten Einreichprojektes. Â

Die vorgenannten Planunterlagen, Projektsunterlagen sowie die Beilage 1 zum Erlass Zl. 312.301/Â Â

7-III/6-02 vom 10. Juni 2002, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen...

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