Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Anschlussstelle 'Vorarlberger Allee', im Bereich der Gemeinden Wien und Vösendorf

182. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufs derS 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Anschlussstelle Vorarlberger Allee, im Bereich der Gemeinden Wien und Vösendorf

Aufgrund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 95/2004, und des dritten Abschnittes des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2002 und der Kundmachung BGBl. I Nr. 84/2004, wird verordnet:

Die Anschlussstelle "Vorarlberger Allee" der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Wien und Vösendorf wird wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlussstelle liegt zwischen km 1,888 und km 2,310 der durch BGBl. II Nr. 352/2000 verordneten Trasse der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße (ursprünglich B 301 Wiener Südrand Straße) und stellt über ihre Rampen die Verbindung zu der Wiener Gemeindestraße Vorarlberger Alle und der niederösterreichischen Landesstraße L 2007, Schönbrunner Allee, her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus dem Verordnungsplan (Nr. 210155/01.253/0-0S1/00000/S1B im Maßstab 1:2 000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachsen erfolgt auf Grundlage des von der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) als Projektwerberin im Oktober 2004 eingereichten Projekts.

Der vorgenannte Verordnungsplan und die Projektsunterlagen sowie die Beilagen 1 und 2 zum Erlass Zl. BMVIT-312.401/0029-II/ST-ALG/2005, welche die schriftliche Darlegung der...

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