Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Industriekaufmann geändert wird

Auf Grund der §§ 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert Â

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2001, wird verordnet:Â Â

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Prüfungsordnung für die Â

Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Industriekaufmann erlassen wird, BGBl. Nr. 326/1991, wird wie Â

folgt geändert: Â

Im § 9 erhalten die Abs. 1 und 2 die Absatzbezeichnungen „(2)“ und „(3)“ und lautet Abs. 1 wie folgt: Â

„(1) Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Einkauf kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Industriekaufmann abgelegt werden. Diese hat den...

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