Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der der Ausbildungsversuch im Lehrberuf Recycling- und Entsorgungstechniker geändert wird

Auf Grund des § 8 a des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Kompetenzbereinigungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 256/1993, wird — im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales — verordnet:

Die Verordnung BGBl. Nr. 585/1992 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 419/1993, mit der der Lehrberuf Recycling- und Entsorgungstechniker als Ausbildungsversuch eingerichtet wird, wird wie folgt geändert:

  1. Im § 3 Abs. 1 werden dem Alphabet folgend nach den Lehrberufen „Chemiewerker" bzw. „Papiertechniker" die Lehrberufe „Kälteanlagentechniker" bzw. „Prozeßleittechniker" eingefügt.

  2. Im § 3 Abs. 2 und 3 werden jeweils dem Alphabet folgend eingefügt:

  3. Im § 15 werden dem Alphabet folgend nach den Lehrberufen...

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