Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der der Ausbildungsversuch im Lehrberuf Werkzeugmechaniker geändert wird

Auf Grund des § 8 a des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Kompetenzbereinigungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 256/1993, wird — im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales — verordnet:

Die Verordnung BGBl. Nr. 308/1989 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 338/1992, mit der ein Ausbildungsversuch im Lehrberuf Werkzeugmechaniker eingerichtet wird, wird wie folgt geändert:

  1. § 2 lautet:

    „§ 2. Die Ausbildung im Rahmen dieses Ausbildungsversuchs kann ab 1. Juli .1989 bis spätestens 1. Oktober 1999 begonnen werden."

  2. Im § 3 Abs. 1 werden nach dem Lehrberuf „Feinmechaniker" der Lehrberuf „Kälteanlagentechniker" und nach dem Lehrberuf „Meß- und Regelmechaniker" der Lehrberuf „Prozeßleittechniker" eingefügt.

  3. Im § 3 Abs. 2 und 3 werden eingefügt:

  4. Im § 3 Abs. 3 lauten die Bestimmungen betreffend die Lehrberufe „Dreher", „Schlosser" und „Werkzeugmaschineur" wie folgt:

  5. Im § 24 werden nach "dem Lehrberuf „Feinmechaniker" der Lehrberuf...

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