Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit welcher die Verordnung über die Übertragung der Planung und des Baues von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG (HL-Ü-VO) geändert wird

Gemäß § 8 Abs. 1 und 3 des Hochleistungsstreckengesetzes – HlG, BGBl. Nr. 135/1989, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/1999 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Übertragung der Planung und des Baues von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn-

Hochleistungsstrecken-AG (HL-Ü-VO), BGBl. Nr. 405/1989, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 306/2001 wird wie folgt geändert:

  1. Im § 4 lit. a wird der Betrag „3,2 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „232,553 Millionen Euro“

    ersetzt.

  2. Im § 4 lit. b wird der Betrag „9,1 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „661,323 Millionen Euro“

    ersetzt.

  3. Im § 4 lit. c wird der Betrag „5,6 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „406,968 Millionen Euro“

    ersetzt.

  4. Im § 4 lit. d wird der Betrag „8,6 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „624,986 Millionen Euro“

    ersetzt.

  5. Im § 4 lit. e wird der Betrag „0,79 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „57,412 Millionen Euro“

    ersetzt.

  6. Im § 4 lit. f wird der Betrag „6,2 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „450,572 Millionen Euro“

    ersetzt.

  7. Im § 4 lit. g wird der Betrag „5,1...

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