Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend den Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen (ausgenommen die Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder)

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen (ausgenommen die Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder) wurde vom Evangelischen Oberkirchenrat A. und H. B. erlassen und wird hiemit gemäß § 2

  1. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt...

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