Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz geändert wird

35. Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz, BGBl. I Nr. 93/2022, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/2023, wird wie folgt geändert:Das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2022,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2023,, wird wie folgt geändert:

1.Novellierungsanordnung 1, In § 1 wird nach Abs. 2b folgender Abs. 2c eingefügt:In Paragraph eins, wird nach Absatz 2 b, folgender Absatz 2 c, eingefügt:

  • ?(2c)Absatz 2 cDem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden für das Jahr 2024 weitere 60 Millionen Euro für Unterstützungsmaßnahmen gemäß Abs. 1 Z 1 zusätzlich zur Verfügung gestellt.?Dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden für das Jahr 2024 weitere 60 Millionen Euro für Unterstützungsmaßnahmen gemäß Absatz...
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