Bundesgesetz, mit dem das Kunstförderungsgesetz geändert wird

91. Bundesgesetz, mit dem das Kunstförderungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Kunstförderungsgesetz, BGBl. Nr. 146/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 132/2000 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2014, BGBl. I Nr. 11/2014, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 1 wird die Bezeichnung ?Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport? durch die Bezeichnung ?Bundeskanzleramt? ersetzt.

2. In § 7 Abs. 1, § 8, § 9 und § 10 wird die Bezeichnung ?Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport? jeweils durch die Bezeichnung ?Bundeskanzler? ersetzt.

3. Der bisherige Text des § 9 erhält die Absatzbezeichnung ?(1)?; folgender Abs. 2 wird angefügt:

?(2) Die Mitglieder der Beiräte und Jurys haben Anspruch auf Ersatz der Reisekosten entsprechend der Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl Nr. 133/1955, in der jeweils geltenden Fassung, und...

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