Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird

12. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), BGBl. Nr. 410/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 31/2009, wird wie folgt geändert:

1. § 31c Abs. 5 lautet:

?(5) Verhandlungen des Hauptausschusses über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union sind unbeschadet des Abs. 4 im Sinne des § 47 Abs. 1 öffentlich. Ton- und Bildaufnahmen sind zulässig. Auf Antrag eines Abgeordneten kann aus wichtigen Gründen ? auch für Teile der Beratung ? die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.?

2. § 31c wird folgender Abs. 9 angefügt:

?(9) Die Redezeit der Abgeordneten und der in Österreich gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments wird auf Vorschlag des Obmannes am Beginn der Sitzung mit Beschluss festgelegt. Dabei ist auf die Stärke der in diesem Ausschuss vertretenen Klubs unter Berücksichtigung der Anzahl der in Österreich gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie unter Berücksichtigung jener in Österreich gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments, die keinem bzw. keinem in diesem Ausschuss vertretenen Klub angehören, abzustellen.?

3. Der Abschnitt Xb lautet:

?Xb. Besondere Bestimmungen zur Erörterung von EU-Themen

§ 74b. (1) Der Erörterung von EU-Themen sind

a) Aktuelle Europastunden sowie
b) EU-Erklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung mit anschließender Debatte
gewidmet. § 31d Abs. 5 bleibt unberührt.

(2) Für Aktuelle Europastunden gilt § 97a sinngemäß mit der Maßgabe, dass

a) die Aktuelle Europastunde viermal im Jahr stattfindet und bei der Erstellung des Arbeitsplanes gemäß § 13 Abs. 5 berücksichtigt werden soll,
b) in Sitzungen, die mit einer Aktuellen Stunde
...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT