Bundesgesetz, mit dem das 2. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz ? 2. COVID-19-JuBG) geändert wird

113. Bundesgesetz, mit dem das 2. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz ? 2. COVID-19-JuBG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 wird das Datum ?31. Oktober 2020? durch das Datum ?31. Jänner 2021? und das Wort ?sieben? durch das Wort ?zehn? ersetzt.

2. In § 2 Abs. 6 wird das Datum ?31. Oktober 2020? durch das Datum ?31. Jänner 2021? und das Wort ?sieben? durch das Wort ?zehn? ersetzt.

3. In § 9 Abs. 1 wird das Datum ?31. Oktober 2020? durch das Datum ?31. Jänner 2021? ersetzt.

4. In § 9 Abs. 3 werden die Daten ?31. Oktober 2020? jeweils durch das Datum ?31. Jänner 2021? ersetzt.

5. In § 13 wird das Datum ?31. Oktober 2020? durch das Datum ?31. Jänner 2021? ersetzt.

6. § 17 werden folgende Abs. 5 und 6 angefügt:

?(5) § 2...

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