Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler geändert wird

137. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, BGBl. I Nr. 64/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 3 wird der Betrag ?140 Millionen Euro? durch den Betrag ?150 Millionen Euro? ersetzt.

2. Dem § 11 wird folgender Abs. 7 angefügt:

?(7) § 1 Abs. 3 in der Fassung BGBl. I Nr. 137/2021...

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