Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz ? BTG) geändert wird

203. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz ? BTG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine COVID19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz ? BTG) erlassen wird, BGBl. I Nr. 53/2021, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 120/2021, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 zweiter Satz lautet:

?Die Testungen sind zwischen 15. Februar 2021 und 31. Dezember 2021 durchzuführen.?

2. § 2 Abs. 2 letzter Satz lautet:

?Nähere Bestimmungen, wer Förderungswerber sein kann, sind in der Richtlinie festzulegen.?

3. Nach § 5 Abs. 1b wird folgender Abs. 1c eingefügt:

?(1c) § 2 Abs. 1...

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