Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz ? BTG) geändert wird

241. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz ? BTG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz ? BTG), BGBl. I Nr. 53/2021, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 203/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge ?31. Dezember 2021? durch die Wortfolge ?31. März 2022? ersetzt.

2. Nach § 2 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

  • ?(1a) Abweichend von Abs. 1 kann bei molekularbiologischen Testungen auf SARS-CoV-2 (PCR-Tests) eine Probenentnahme durch Laien mittels Mundspül- bzw. Gurgellösungen (oder anderer Materialien zur Speichelprobengewinnung) auch an anderen Orten als in Betriebsstätten und Arbeitsorten des...
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