Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 2021, das Arbeitslosensozialversicherungsgesetz 1977 und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden
109. Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 2021, das Arbeitslosensozialversicherungsgesetz 1977 und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1Änderung des Landarbeitsgesetzes 2021
Das Landarbeitsgesetz 2021, BGBl. I Nr. 78/2021, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 167/2022, wird wie folgt geändert:Das Landarbeitsgesetz 2021, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 78 aus 2021,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 167 aus 2022,, wird wie folgt geändert:
1.Novellierungsanordnung 1, Im Inhaltsverzeichnis erfolgt nach dem Eintrag ?§ 66 Begleitung von schwersterkrankten Kindern? der Eintrag ?§ 66a Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalt?.
2.Novellierungsanordnung 2, Im Inhaltsverzeichnis bei § 67 und in der Überschrift zu § 67 wird jeweils die Wortfolge Im Inhaltsverzeichnis bei Paragraph 67 und in der Überschrift zu Paragraph 67, wird jeweils die Wortfolge ?Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Sterbebegleitung und der Begleitung schwersterkrankter Kinder? durch die Wortfolge ?Kündigungs- und Entlassungsschutz? ersetzt.
3.Novellierungsanordnung 3, Nach § 66 wird folgender § 66a samt Überschrift eingefügt:Nach Paragraph 66, wird folgender Paragraph 66 a, samt Überschrift eingefügt:
?Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalt§ 66a.Paragraph 66 a,
Um weiterzulesen
FORDERN SIE IHR PROBEABO AN