Bundesgesetz, mit dem das Tiertransportgesetz-Luft geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Tiertransportgesetz-Luft, BGBl. Nr. 152/1996, wird wie folgt geändert:

  1. Im § 18 Abs. 1, Abs. 3 und 4 werden die Worte „Organe der Grenzkontrolle“ jeweils durch die Worte

    „Zollorgane“ ersetzt.

  2. Im § 22 wird die Absatzbezeichung „(1)“ eingefügt und es wird folgender Absatz 2 angefügt:

    (2) Der § 18 Abs. 1, 3 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 42/1998 tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

    Klestil Klima BGBl. I Nr...

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