Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mit der die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 25. November 1987 zur Durchführung des Datenschutzgesetzes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr geändert wird

Auf Grund des § 9 des Datenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 565/1978, zuletzt geändert durch BGBl.

Nr. 632/1994, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 25. November 1987 zur Durchführung des Datenschutzgesetzes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für

öffentliche Wirtschaft und Verkehr, ausgenommen die Post- und Telegraphenverwaltung, BGBl.

Nr. 591/1987, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 8/1994 wird wie folgt geändert:

  1. § 1 lautet:

    „§ 1. Diese Verordnung gilt für die im § 2 genannten Auftraggeber und für die Dienstleister im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr.“

  2. § 2 lautet:

    „§ 2. Auftraggeber sind nach Maßgabe ihrer sachlichen und örtlichen Zuständigkeit im Hinblick auf die im § 3 genannten Aufgabengebiete:

  3. das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft,

  4. die Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge,

  5. das Zulassungsbüro,

  6. das Fernmeldebüro in Graz für die Länder Steiermark und Kärnten,

  7. das Fernmeldebüro in Innsbruck für die Länder Tirol und Vorarlberg,

  8. das Fernmeldebüro in Linz für die Länder Oberösterreich und Salzburg,

  9. das Fernmeldebüro in Wien für die Länder Burgenland, Niederösterreich und  Wien,

  10. das Postbüro,

  11. die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung,

  12. die Telekom-Control Österreichische Gesellschaft für Telekommunikationsregulierung mit beschränkter Haftung.“

  13. § 3 lautet:

    㤠3. Aufgabengebiete im Sinne dieser Verordnung sind:

  14. Vollziehung des Dienst- und Besoldungsrechtes des Bundes und der bei der Ermittlung der auszuzahlenden Beträge anzuwendenden sonstigen Rechtsvorschriften einschließlich der Rechtsvorschriften

    über die Ausbildung und die Planstellenbewirtschaftung (Personalverwaltung),

  15. Vollziehung des Bezügegesetzes, BGBl. Nr. 273/1972, idF BGBl. I Nr. 64/1997,

  16. Haushaltsführung einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Neben- und Hilfsverrechnungen sowie der Betriebsabrechnungen,

  17. Dateien von Personen, an die auf Grund ihrer Funktion oder Tätigkeit regelmäßig dienstliche Mitteilungen ergehen (Korrespondenzdatei),

  18. Vollziehung des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76, idF BGBl. I Nr. 113/1997,

    hinsichtlich des Kanzleiinformationssystems,

  19. Vollziehung des Kraftfahrgesetzes, BGBl. Nr. 267/1967, idF BGBl. I Nr. 145/1998, in bezug auf Angelegenheiten der...

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