Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der die Verordnung betreffend die Feststellung der Eignung zum Berufsoffizier der Verwendungsgruppe H 2 geändert wird

Auf Grund der §§ 4 Abs. 3 und 42 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 43/1995, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung betreffend die Feststellung der Eignung zum Berufsoffizier der Verwendungsgruppe H 2, BGBl. Nr. 240/1981, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 653/1990, wird wie folgt geändert:

  1. § 2 Z 1 bis 4 lautet:

    „l. die Kenntnisse des militärischen Führungsverfahrens, der Führungs- und Einsatzgrundsätze, des Führungsverhaltens und der Ausbildungsmethodik, bezogen auf die Ebene der Jägergruppe (auf der Grundlage eines mit einer praktischen Überprüfung verbundenen Gesprächs mit den Mitgliedern des nach § 3 Abs. 4 gebildeten Senates der Sachverständigenkommission und einer schriftlichen Arbeit aus diesem Fachgebiet);

  2. die Kenntnisse aus dem Gefechtsdienst am Beispiel der Jägergruppe (auf der Grundlage eines mit einer praktischen Überprüfung verbundenen Gesprächs mit den Mitgliedern des nach § 3 Abs. 4 gebildeten Senates der Sachverständigenkommission);

  3. die Kenntnisse aus dem Exerzierdienst, Waffen- und Schießdienst, Fernmeldedienst und der Geländekunde (auf der Grundlage eines mit einer...

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