Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der die Gleichstellungsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 7 Abs. 1 lit. b letzter Satz des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes — AHStG, BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 111/1994, wird verordnet:

Die Gleichstellungsverordnung, BGBl. Nr. 469/ 1991, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 78/1994 wird wie folgt geändert:

  1. § 1 Z 1 lautet:

    „l   Personen, die in Österreich auf Grund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen Privilegien und Immunitäten genießen, sowie Personen, die sich zum Zeitpunkt des Erwerbes des Reifezeugnisses im Auftrag der Republik "Österreich im Ausland aufhalten und dort auf Grund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen Privilegien und Immunitäten genießen, sowie deren Ehegatten und Kinder;"

  2. § 1 Z 3 lautet:

    „3. Personen, die entweder selbst wenigstens durch fünf zusammenhängende Jahre unmittelbar vor der Bewerbung um Zulassung den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich haben oder die mindestens einen gesetzlichen Unterhaltspflichtigen haben, bei dem dies der Fall ist;"

  3. § 1 Z 6 und Z 8 entfallen.

  4. Der bisherige § 1 Z 7 erhält die Bezeichnung Z „6", und der Strichpunkt wird durch einen Punkt ersetzt.

  5. § 4 Abs. 3 lautet:

    „(3) § 1 Z 1, § 1 Z 3 und § 1 Z 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 1070/1994 treten mit...

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