Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Einfuhr von Eipräparaten geändert wird

Auf Grund des § 31 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 756/1992, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung über die Einfuhr von Eipräparaten,   BGBl.   Nr. 135/1977,   in   der   Fassung   der Verordnungen   BGBl.   Nr. 137/1981   und   BGBl. Nr. 526/1987 wird wie folgt geändert:

Diese Verordnung gilt nicht für Eipräparate, die aus Staaten, die Vertragspartner des EWR-Abkommens sind, eingeführt werden und mit dem...

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